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 Human-Soul-School-Regeln

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Rhia O'Mulaeruchi

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Dieser Beitrag wurde am Mo März 31 2014, 09:26 verfasst.
Schulregeln
Nicht hören? Dann Strafe!
§1 Aufenthalt
l. Schulhof
1. Der Aufenthalt auf dem Schulhof ist nur für Schüler/innen und Personal gedacht. Besuch ist nur für die Besuchtage gedacht.
2. Der Aufenthalt auf den Schulhof darf nicht verboten werden.
3. Prügeleien und Liebeleien (Ausziehen, Sex, befummeln) ist auf dem Schulhof strengstens untersagt.

ll. Aufenthaltsraum
1. Dieser Aufenthalt ist nur für Schüler/innen erlaubt, trotzdem dürfen Lehrer in Notfällen den Raum betreten.
2. Notfälle sind im meisten Fall, Prügelei oder Mobbingangriff. In diesen Fällen, dürfen Lehrer manche Schüler für eine bestimmte Zeit ein Verbot erteilen, den Aufenthaltsraum zu betreten,wenn dieses Verbot in Kraft gesetzt wird, wird Regel Nr. 1 außer Kraft gesetzt.
3. Liebeleien (Beispiele aus l. Regel Nr. 3) sind auch hier strengstens untersagt.

lll. Mensa
1. Dieser aufenthalt sind für Schüler/innen und Lehrer/innen erlaubt. Der Besuch darf nur zu Besuchzeiten diesen Raum betreten.
2. Essenschlachten, Prügeleien, Liebeleihen sind auch hier wieder strengstens Untersagt.
3. Schüler/innen dürfen dürfen für bestimmte Zeit aus dem Raum verbannt werden, jedoch muss das Essen von einem Mitschüler oder einem Lehrer gebracht werden.
4. Vordrängeln ist ebenfalls nicht erwünscht. Reservierungen ebenfalls.
5. Lehrer kommen immer zum Schluss dran, wenn alle Schüler mindestens 1 Portion genommen haben.
6. Kranken Leuten wird das Essen gebracht, für Kranke ist der Aufenthalt ist automatisch in der Mensa verboten.

lV. Unterricht
1. Verbannung ist hier unmöglich, aber man darf Schüler/innen, wenn sie den Unterricht zu sehr ablenken rausschmeisen.
2. Jede/r Schüler/in darf nicht schwänzen, wer fehlt, kriegt Strafaufgaben.
3. Jede/r Schüler/in darf nur fehlen, wenn er krank ist, sonst gibt es keine Entschuldigung.

§2 Verhalten
1. Jede/r Schüler/in ist es untersagt jemanden zu provuzieren,mobben oder körperlich anzugreifen.
2. den Lehrern/Lehrerinnen wird Respekt gezeigt, also nicht duzen, ohne Erlaubnis.

§3 Zeiten
l. Stadt
1. Die Ausgehzeiten sind von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr Abends. Am Wochenende von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
2. Treffen mit Personen, die nicht im Internat sind, ist untersagt, auch in der Stadt.
3. Schüler/innen ist es erlaubt, vom Lehrer das Verbot zu kriegen, die Stadt zu betreten.

lll. Besucher
1. Die Besuchzeiten sind immer am Sonntag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2. Die Besucher müssen immer Familienmitglieder sein, es muss immer mindestens 1 Familienmitglied da sein, sonst dürfen Freunde und Bekannte den/die Schüler/in nicht besuchen.

lV. Nachtruhe
1. Jede/r Schüler/in muss um 21.00 Uhr in ihrem Abteil sein, kein Mädchen darf im Jungen-Abteil sein,dasselbe gildet umgekehrt. Wer erwischt wird, kriegt Strafaufgaben.
2. Um 22.00 Uhr ist jede/r Schüler/in auf ihren eigenen Zimmer. Wer erwischt wird,kriegt Strafaufgaben.
3. Um 23.00 Uhr wird geschlafen. Wer erwischt wird,kriegt Strafaufgaben.
4. Am Wochenende wird alles um 1 Stunde verschoben. Außer es wird eine Party/Ball geben, da ist es eine Ausnahme, da darf jeder wann er will ins Bett, aber um 6Uhr morgens ist wieder alles aus.

§4 Haustiere
l. Tiere
1. Normale Haustiere (z.B.  Hund, Katze, Maus, Fische, Hamster, Meerschweinchen...etc.) sind erlaubt.
2. Größere Haustiere (z.B. Pferde, Schlangen...etc.) sind nicht erlaubt.
3. Untypische Haustiere (Schlangen, Spinnen...etc.) sind ebenfalls nicht erlaubt.
4. Natur Tiere, die es eigentlich nicht als Haustiere gibt (Tiger, Elefant, Waschbär...etc.) sind ebenfalls nicht erlaubt.
5. Jede/r Schüler/in darf max. 4 Kleintiere (z.B. Maus,Hamster...etc.) und 1 Großtier (z.B. Hund...etc.) haben.

ll. Sonstiges
1. Spielzeuge und Essen müssen Schüler/innen selbst bezahlen.
2. Wenn ein Haustier auf andere Leute,oder andere Haustiere losgeht, muss zurückgeschickt werden, es sei denn, man kann es bändigen.
3. Wenn ein Haustier ausbüchst, werden alle Schüler/innen darum gebeten,auf die Suche zumachen, vorausgesetzt, es ist ein kleines Haustier. Bei größeren Haustieren (z.B. Hunde, Katzen...etc.) muss der/die Schüler/in es selbst wieder einfangen.
4. Auf dem Schulgrundstück darf keine Beerdigung stattfinden.
5. Tierquälerei ist strengstens untersagt. Wer erwischt wird, wird das Haustier weggenommen und entweder verkauft, oder einem/einer anderen/andere Schüler/Schülerin verschenkt.
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